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Unfall – Und jetzt?

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Unfall – Und jetzt?

Wie verhalte ich mich richtig nach einem Unfall?

  • Ruhig bleiben und anhalten
  • Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warndreieck) und Warnweste anlegen
  • Erste Hilfe leisten
  • Notruf absetzen (110 wählen) und Unfall melden: (Wer spricht?, Wo ist die Unfallstelle?, Was ist passiert?, Wie viele Verletzte?, Auf eventuelle Rückfragen warten)
  • Den Unfallort nicht verlassen
  • Unfallprotokoll führen: (Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls, Personalien und Adressen der Beteiligten aufnehmen, Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge festhalten, Unfallhergang beschreiben,Kontaktdaten der Versicherungen notieren, Kontaktdaten von möglichen Zeugen aufschreiben)
  • Beweise sichern (Fotos etc.)

Woran Sie unbedingt denken sollten, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden.

Notieren Sie

  • das amtliche Kennzeichen
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen von Zeugen
  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bei unklaren Situationen sollten Sie darauf bestehen, die Polizei hinzuzuziehen; bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen).

Unfallbericht (PDF Download)

Fotografieren Sie

  • nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung direkt nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen; falls keine Kamera vorhanden, fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an).

Bestehen Sie darauf

  • dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, der den Schaden zur Beweissicherung begutachtet. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher im Regelfall als Haftpflichtschaden geltend gemacht werden.
  • Schalten Sie in jedem Fall einen Sachverständigen Ihrer Wahl ein. Grundsätzlich sind Versicherungen nicht dazu berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen darüber, dass der Sachverständige entbehrlich sei, sind nach ständiger Rechtsprechung im Regelfall nicht zu berücksichtigen.
  • Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
  • Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachter ein.

Beauftragen Sie

  • Möglichst früh einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Versicherung. Wir sind Ihnen hierbei gerne bei der Suche behilflich.