Unfallgutachten & Haftpflichtschaden
Sie hatten einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug, und die gegnerische Seite trägt die Schuld?
Dann brauchen Sie ein unabhängiges neutrales Gutachten, um Ihren Schaden sowie Ihre Ansprüche zu sichern und zu beweisen, und bei der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können.
Bei einem nicht verschuldeten Unfall haben Sie ein Recht auf:
• Unabhängigen qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl
• Gutachterkosten
• Anwaltskosten
• Die Reparaturkosten laut Werkstattrechnung
• Auszahlung der Reparaturkosten laut Gutachten (Netto)
• Erstattung des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeuges (bei Totalschaden)
• Wertminderung
• Mietwagen
• Nutzungsausfall
• Abschleppkosten
• Arztkosten und Schmerzensgeldansprüche
• Finanzierungsgebühren
• Ab- oder Ummeldegebühren
• Sachschäden (z.B. Motorradbekleidung, Handy, Fracht, Kindersitz)
• Auslagenpauschale
Sie sollten nie versuchen, die Schadensregulierung selbst in die Hand zu nehmen, da Sie sonst erfahrungsgemäß auf vielen Kosten sitzen bleiben. Wir, vom Sachverständigenbüro Schaupp, beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos. Bei allen Fragen rund um Ihr Fahrzeug stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – egal, ob PKW, Motorrad, Anhänger, Bus oder LKW. Als Service besichtigen wir Ihr Fahrzeug an Ihrem Wunschtermin – 7 Tage die Woche und immer da, wo Ihr Fahrzeug steht.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Sachverständigenkosten von uns mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Eine Anzahlung oder Vorauszahlung ist nicht notwendig.
Bei allen Fragen rund um Ihr Fahrzeug stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – egal, ob PKW, Motorrad, Anhänger, Bus, Lkw, Oldtimer, Sonderfahrzeuge u.v.m