Kaskoschaden
Teilkaskoschaden
Die Teilkasko deckt Schäden aus Wildanprall, Diebstahl, Elementarereignissen (Hagelschäden, Sturmschäden) und Glasbruch ab, zu dem beispielsweise auch beschädigte Scheinwerfer gehören.
Vollkaskoschaden
Die Vollkasko reguliert, zusätzlich zum Versicherungsumfang der Teilkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug aus selbst verschuldeten Unfällen oder bei Fahrerflucht und Vandalismus.
Im Gegensatz zu Ihren Rechten im Haftpflichtfall, müssen Sie bei einem Kaskoschaden jedoch erst mit Ihrer Versicherung Rücksprache halten, ob ein Gutachter eingeschaltet werden darf. In der Regel wird die Versicherung von Ihnen einen Kostenvoranschlag benötigen, oder einen Ihrer Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen.