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Kurzgutachten

in Eichstätt, Ingolstadt, Pfaffenhofen, Schrobenhausen und Umgebung

Kurzgutachten

Nach der Rechtsprechung ist lediglich bei sogenannten „Bagatellschäden“ (Schäden, die für den Laien erkennbar unterhalb ca. 750,00 € liegen) die Einschaltung eines Gutachters nicht erforderlich. In diesen Fällen können wir Ihnen gerne ein Kurzgutachten erstellen.

Oft kann allerdings auch ein für den Laien augenscheinlich nur geringer Schaden schnell diese Bagatellgrenze überschreiten! Im Zweifelsfall beraten wir Sie gerne unverbindlich und kostenlos, ob in Ihrem jeweiligen Fall die Erstellung eines Gutachtens sinnvoll ist. Vertrauen Sie unserer jahrelanger Kompetenz und Erfahrung!

Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag enthält das Kurzgutachten eine detaillierte Schadensbeschreibung, welche Bezug zum Schadensereignis nimmt, sowie benötigte Beweissicherungsfotos und eine ausführliche Schadenskalkulation mit den wichtigsten Fahrzeugdaten. Damit hat das Kurzgutachten bei Bagatellschäden eine deutlich höhere Aussagekraft als der bloße Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und rufen Sie uns an. Wir, vom Sachverständigenbüro Schaupp, beraten Sie gerne.


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